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Umsetzung der Erstmaßnahmen zur Sanierung der PFAS-Altlast (Phase 1)

Phase 1 – Hydraulische Sicherung als Sofortmaßnahme 
Um eine weitere Ausbreitung der PFAS-Schadstoffe im abströmenden Grundwasser zu verringern, wurde als Sofortmaßnahme in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine hydraulische Sicherung mit einer Grundwasserreinigungsanlage eingerichtet. 

Die hydraulische Sicherung erfolgt durch Bepumpung von Brunnen in der ausgewiesenen Altlast, die anschließende Reinigung durch die Grundwasserreinigungsanlage, sowie die Wiedereinbringung des gereinigten Grundwassers in den Untergrund.

Die Bepumpung erfolgt derzeit durch 7 Entnahmebrunnen. Anschließend wird das Grundwasser der Grundwasserreinigungsanlage mit hergestellten Eisen-, Mangan- und Aktivkohlefiltern zugeleitet und es erfolgt die Wiederversickerung durch eine Sickeranlage. Die Förderleistung der Anlage beträgt bis zu 25 Liter pro Sekunde. Die Steuerung der Grundwasserreinigungsanlage sowie der eingebundenen Brunnen erfolgt durch die im Steuerungscontainer eingebaute Anlagentechnik. Der Container mit der Steuerungstechnik nimmt eine Fläche von rund 8,5 x 30 m ein; die Grundwasserreinigungsanlage besteht aus insgesamt 5 Filtertürmen mit je 10 m Höhe. Die genannten Anlagen befinden sich im südlichen, luftseitigen Flughafenareal.
Nach Aufstellung der Container für die Steuertechnik sowie der Absetzbecken im September 2023 und der Lieferung und Befüllung von Sandfiltern und Aktivkohlebehältern ging die Anlage mit 1. Jänner 2024 in Betrieb und läuft seither rund um die Uhr.
Im ersten Betriebsjahr zeigte sich, dass es aufgrund der Nähe der Schluckbrunnen zu Gebäuden – begünstigt durch die sehr hohen Grundwasserstände im Jahr 2024 – bei voller Förderleistung zu einem Wassereintritt im Kellerbereich des Terminal 2 und im Bereich der Energiezentrale kam. Die Versickerungsanlage wurde daraufhin umgehend mit zusätzlichen Messeinrichtungen nachgerüstet, welche eine Regulierung der Grundwasserentnahme auf die max. Rückstauhöhe im Versickerungsbauwerk sicherstellen. Die nun variable Förderleistung stellt sicher, dass derartige Wassereintritte nicht mehr auftreten.

Behördlich wurde ein umfangreiches Monitoring des Grundwasserkörpers und der Reinigungsanlage vorgeschrieben. An verschiedenen Grundwassermessstellen im Flughafenareal bzw. auch in weiterer Folge im nordöstlichen Abstrom des Grundwassers werden regelmäßig Wasserproben gezogen und analytische Auswertungen hin-sichtlich der PFAS-Konzentrationen vorgenommen. Als Grundwassermessstellen dienen hierbei Grundwasserbrunnen und -pegel, aber auch Hausbrunnen, welche nach Zustimmung der Eigentümer, zur Analytik herangezogen werden können.
Es werden zudem an allen wesentlichen Anlagenpositionen – Absetzbecken, Sandfilter, Aktivkohlefilter und Reinwasserbecken – die PFAS-Konzentrationen regelmäßig gemessen. 

Der behördlich vorgeschriebene Grenzwert für die Versickerung des gereinigten Grundwassers von 0,075 µg Summe PFAS 20 pro Liter liegt unter dem gesetzlichen Trinkwasserwert und wurde seit Inbetriebnahme der Anlage zu jeder Zeit deutlich unterschritten.
Die Aktivkohlefilter werden laufend gewartet und bei Bedarf getauscht und regeneriert. Mittlerweile wurden zwei der drei Aktivkohlefilter erfolgreich getauscht und regeneriert. Darüber hinaus wurden seit Inbetriebnahme laufend kleinere technische Adaptierungen zur Optimierung der Betriebsführung vorgenommen, etwa bei Rückspüleinrichtungen, Messeinrichtungen und Wartungsabläufen.
Der nunmehr mehrjährige Betrieb der Anlage bestätigt, dass die Grundwasserreinigungsanlage in Bezug auf ihre Reinigungswirkung hervorragend funktioniert und die vorgeschriebenen Grenzwerte im gereinigten Grundwasser durchgehend deutlich unterschritten werden.

Das PFAS-Expertenteam konnte im Laufe des Betriebs zudem wichtige Erkenntnisse zur Anlagenoptimierung – etwa zu Dimensionierung, Filterwahl und Messeinrichtungen sowie der Aufbereitung des Grundwassers hinsichtlich der nachgewiesenen hohen Eisen- und Mangangehalte im Grundwasser – gewinnen. Diese Erfahrungen und Daten bilden eine wichtige Grundlage für die Planung der Hauptsaniermaßnahme (Phase 2). Sämtliche Maßnahmen erfolgen laufend in enger Abstimmung mit den Behörden und dem Umweltbundesamt.