Am 12.10.2026 findet von 16:00 bis 18:00 Uhr im amadeus terminal 2 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dabei stellen wir gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten sowie den Projektverantwortlichen das Sanierungsprojekt Phase 2 im Detail vor. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt vor Ort zu stellen. Ab diesem Termin stehen zudem ausführliche Informationen und Unterlagen zur Phase 2 auf unserer Website zur Verfügung.
Die Gesamtprojektkosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. € 50 Mio. und umfassen die derzeit laufenden Sicherungsmaßnahmen der Phase 1 sowie die Baumaßnahmen der Phase 2, Aufwendungen für die laufende Überwachung des Grundwasserkörpers sowie sonstige Kosten.
Für das Gesamt-Sanierungsprojekt wurde eine Förderung von bis zu € 30 Mio. aus dem Altlastensanierungsfond beantragt, der Rest muss vom Flughafen selbst finanziert werden.
PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, auch bekannt unter der älteren Bezeichnung PFC. PFAS gehören zu den organischen Fluorverbindungen und wurden bzw. werden aufgrund ihrer technischen Eigenschaften in zahlreichen Verbrauchsprodukten (siehe unten) bis hin zu in Feuerlöschmittel (seit Herbst 2018 werden am Flughafen neue - fluorfreie - Löschmittel verwendet) eingesetzt.
PFAS kommen u.a. vor in wasser-und schmutzabweisende Textilien (z.B. Outdoor-Kleidung, etc.), Imprägnierungen (für Schuhe, Leder etc.), „Wash-Ins“ (Zusätze zur Imprägnierungen in der Waschmaschine), Teppichreiniger, Verpackungsmaterial von Lebensmitteln (Lebensmittelkontaktmaterialien), antihaftbeschichtete Pfannen und Kuchenformen, Einweggeschirr, Oberflächenpflegemittel (für Stein, Holz etc.), Ski-Wachse, Farben, Lacke, Poliermittel, Kosmetika (Make-up, Lippenstifte etc.) und in vielen weiteren Gegenständen des Bedarf.
Ja, die Ausbringung von PFAS-haltigem Löschschaum wurde als Altlast ausgewiesen, die in den 1960er Jahren ihren Anfang hatte. Der betroffene Teil des Flughafens wurde gemäß Altlastenverordnung als Altlast der Priorität 1 ausgewiesen. Es wurden und werden (weitere) Maßnahmen definiert, die für die Sanierung der belasteten Bereiche nötig sind. Diese Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit dem Land Salzburg und dem Umweltbundesamt. Mit 10.8.2026 wurde die Ausweisung der Altlast S23 in der Endform vorgenommen.
Ende August 2018 wurde der Flughafen vom Land Salzburg darüber informiert, dass im Rahmen des Sondermessprogrammes „Spurenstoffe im Grundwasser“ (2018 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus) im Grundwasser-Abstrom des Flughafens erhöhte PFAS-Werte festgestellt wurden.
Nach heutigem Wissensstand wurden PFAS-haltige Löschschäume ab den 1960er-Jahren bis zum Herbst 2018 verwendet. Dabei handelte es sich ausschließlich um Löschmittel mit geringen Löschschaum-Mengen. Tatsächliche Feuerlöscheinsätze mit diesen Mitteln fanden nicht statt. Der Flughafen agierte zu jeder Zeit rechtskonform, alle geltenden Vorschriften und Auflagen wurden stets eingehalten. Löschübungen an Flughäfen waren und sind international vorgeschrieben. Nach Kenntnis der Ergebnisse der Grundwasseruntersuchung im Herbst 2018 wurde der alte PFAS-haltige Löschschaum sofort durch einen neuen Löschschaum mit deutlich geringeren Zusatzmitteln ersetzt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Löschmittelproben und Löschübungen mit Schaum werden nicht mehr am Flughafengelände durchgeführt, sondern bei einem befugten Entsorgungsunternehmen.
2018 wurde ein Team von internen und externen Fachleuten gebildet, um möglicherweise betroffene Grundwassernutzungen zu erheben. In Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Umweltbundesamt wurde ein weitreichendes Grundwasser Monitoringsystem aufgebaut und sehr umfangreiche Bodenuntersuchungen zur exakten Lokalisierung und Abgrenzung der Altlast durchgeführt. Als Erstmaßnahme wurde im Jänner 2024 eine hydraulische Sicherung mit Grundwasserreinigungsanlage in Betrieb genommen. Derzeit laufen intensive Planungsarbeiten zur langfristigen Sicherung der Altlast.
Im Herbst 2022 wurde im Auftrag der Natur- und Umweltschutzabteilung des Landes Salzburg mit einem Umweltmonitoring zu den Auswirkungen der PFAS-Verunreinigungen bei Wassernutzungen im Abstrom der Altlast S23 begonnen. Dabei wurden Grund-, Oberflächenwasser, Obst und Gemüse sowie Fische auf eine mögliche Belastung durch PFAS untersucht.
Es wurde festgestellt, dass generell kein akutes Gesundheitsrisiko vorliegt (bez. Trinkwasser, Obst und Gemüse). Hinsichtlich des Verzehrs von Fischen wurde und wird weiterhin ärztlich empfohlen, den Konsum von Fischen aus den betroffenen Gewässern zu reduzieren.
Zur Website: Umweltmonitoring - Land Salzburg
Ja, in sämtlichen umweltmedizinischen Belangen ist die Expertise von OA Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter, Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin, Medizinische Universität Wien unverzichtbar. Professor Hutter begleitet das PFAS-Altlastensanierungsprojekt bereits von Anfang an, die fachliche Expertise fliest in alle Maßnahmen für das Sanierungsprojekt mit ein.
Seit 2023 gelten in der EU Grenzwerte für PFAS-Höchstgehalte in diversen Lebensmittel (Eier, Fische/Fischereierzeugnisse, Muscheln, Krebstiere, Fleisch, Wild sowie Innereien). Seit Anfang 2026 gilt ein Trinkwasser-Grenzwert für die Summe der PFAS von 0,1 µg/l. Die Sanierungsbemühungen am Airport orientieren sich an der Einhaltung dieses künftigen Grenzwertes.
Speziell in Fischen findet man vergleichsweise höhere Konzentrationen als in anderen Lebensmitteln.
Ganz grundlegend ist anzustreben, die Belastung der Bevölkerung gegenüber PFAS durch Lebensmittel möglichst gering zu halten. Zur gesundheitlichen Einordnung einer Belastung durch PFAS kann der sogenannte TWI-Wert (Tolerable Weekly Intake; Tolerable wöchentliche Aufnahme, TWI: Maximale Aufnahmemenge von Stoffen bzw. Verunreinigungen in Lebensmitteln, die im Laufe eines Lebens wöchentlich verzehrt werden kann, ohne dass daraus eine gesundheitsschädliche Wirkung resultiert.) herangezogen werden.
Nach einer umfassende Neubewertung der gesundheitlichen Wirkungen von vier Indikatorsubstanzen aus der Gruppe der PFAS hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit einen TWI von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht vorsorglich festgelegt.
Ein Überschreiten der tolerablen Aufnahme stellt zwar keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar, der vorsorgliche Schutzabstand zu bedenklichen Gesundheitseffekten wird jedoch entsprechend verringert.
Angesichts der bisher bekannten Konzentrationen, die vor einiger Zeit festgestellt worden sind, ist schon beim Verzehr von einer Portion Fisch (ca. 100 g) mit Überschreitungen des TWI-Wertes um ein Vielfaches zu rechnen. Daher wird mit Bezug auf die EFSA-Empfehlungen aus vorsorgemedizinischen Gründen derzeit vom Verzehr abgeraten.
Es handelt sich bei dieser Beurteilung um eine konkrete Bewertung weniger Stichproben. Es ist allerdings naheliegend, dass die Fische in den derzeit beprobten Bereichen höhere Konzentrationen aufweisen.
Fazit: Aus vorsorgemedizinischer Sicht ist ein regelmäßiger Verzehr lokaler Fische nicht empfehlenswert, sondern sollte - falls überhaupt - nicht öfter als ein Mal pro Halbjahr erfolgen. Ebenfalls aus Vorsorgegründen wird Kindern und Schwangeren ganz vom Verzehr von Fischen aus dem kontaminierten Gebiet abgeraten.
Generell wurden für einige PFAS-Effekte u.a. auf den Fettstoffwechsel, das Immun- und Hormonsystem und nicht zuletzt auf das ungeborene Leben nachgewiesen.
Das gesundheitliche Risiko einer akuten oder chronischen Belastung hängt vor allem von der Konzentration, der Art der PFAS, der Dauer der Exposition/Belastung und davon ab, ob das Wasser tatsächlich getrunken bzw. zur Zubereitung von Nahrung verwendet wird.
Wenn belastetes Grundwasser als Trinkwasser oder für Getränke verwendet wird, ist die aufgenommen Menge gesundheitlich relevant. Das gilt auch für Wasser zum Kochen und zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sowie für Lebensmittel, die mit diesem Wasser zubereitet werden. Duschen und Baden sind hingegen weniger problematisch, weil die Aufnahme über die Haut normalerweise gering ist.
Schwangere und stillende Frauen sollten aus Vorsorgegründen kein PFAS-belastetes Wasser konsumieren. Das gilt selbstverständlich auch für die Zubereitung von Babynahrung. Insgesamt wird derzeit vorsorglich allen Anrainerinnen und Anrainern abgeraten, das Wasser über die Hausbrunnen in dem Untersuchungsgebiet für die oben beschriebenen Zwecke zu verwenden.
Wenn man einen Hausbrunnen im belasteten Gebiet hat, soll man das Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Nahrungsmitteln verwenden. Wenn das Wasser zum Gießen von Obst- und Gemüsepflanzen verwendet wurde, so ist die Belastung der essbaren Teile nach bisherigen Untersuchungsergebnissen gering. Wenn aber große Mengen von pflanzlicher Nahrung im eigenen Garten angebaut werden, wird aus Vorsorgegründen empfohlen, diese Nahrungsmittel untersuchen zu lassen, wenn dies noch nicht geschehen ist.
Die Altlast konnte mittlerweile durch weitere, umfangreiche Bodenuntersuchungen abgegrenzt werden. Diese ist erheblich größer als ursprünglich angenommen und ist unter folgendem Link einsehbar
Als Erstmaßnahme wird dort, wo Löschschaum am Flughafengelände verwendet wurde und es zur Verunreinigung des Grundwassers gekommen ist, eine hydraulische Sicherung durchgeführt.
Bei dieser technischen Maßnahme wird das belastete Grundwasser durch Ziehbrunnen (Entnahme des Wassers) der Grundwasserreinigungsanlage (Sand- und Aktivkohlefilter) zugeführt und nach dem Ausfiltern der PFAS-Inhaltsstoffe durch die Versickerungsanlage als gereinigtes Wasser den Grundwasserkörper wieder zugeführt.
Die Grundwasserwaschanlage (Phase 1) ist seit Jänner 2024 in Vollbetrieb.
Im Zuge der Planungen der Phase 2 werden Adaptierungen hinsichtlich des Betriebs, der Grundwasserreinigungsanlage vorgenommen.
Die Aktivkohlefilter werden laufend gewartet und bei Bedarf getauscht und regeneriert. Darüber hinaus wurden seit Inbetriebnahme laufend kleinere technische Adaptierungen zur Optimierung der Betriebsführung vorgenommen, etwa bei Rückspüleinrichtungen, Messeinrichtungen und Wartungsabläufen.
Es erfolgt ein fortlaufendes Monitoring.
Die Anlage beansprucht eine Fläche von 8,5 x 30 Metern, die aufgestellten Türme (Silos) weisen eine Höhe von 10 Metern auf.
Ziel und Zweck der technischen Sanierungsphase 1 ist es, dass keine PFAS-Stoffe mehr in das Grundwasser gelangen. Aufgrund der gegebenen Grundwasserströmungsgeschwindigkeit und des großen Abflussvolumens ist eine merkliche Verbesserung im Grundwasserabstrom hinsichtlich nachweisbarer PFAS-Konzentrationen erst nach einem längeren Zeitraum nachweisbar.
Im direkten Nahbereich der Versickerungsstellen, an welchen das gereinigte Grundwasser wieder in den Untergrund eingebracht wird, sollte eine deutlich schnellere Verbesserung ersichtlich werden. Nach rund 2 Jahren des Betriebs der Grundwasserreinigungsanlage sind am Flughafengelände, im absoluten Nahbereich der Versickerungsanlage, erste diesbezügliche Tendenzen erkennbar.
Die Grundwasserreinigungsanlage (Phase 1) ist seit Jänner 2024 in Vollbetrieb.
Im Zuge der Planungen für die Phase 2 werden Adaptierungen der technischen Anlage vorgenommen, diese wird ein auch ein fixer Bestandteil in Phase 2 für die hydraulische Sicherung sein.
Die Reinigungswirkung der Grundwasserreinigungsanlage wird montalich mittels Probenahmen an mehreren Stellen überprüft, zusätzlich werden auf Basis von Vorgaben der Behörde bis zu 40 Messstellen regelmäßig beprobt und chemisch analysiert. Der untersuchte Bereich umfasst alle belasteten Grundwasserbereiche innerhalb und außerhalb des Flughafens. Die Beprobungen und Analysen erfolgen durch einen unabhängigen Dritten. Die Reinigungswirkung der Grundwasserreinigungsanalge ist hervorragend, die seitens der Behörde vorgegebenen Grenzwerte werden erheblich unterschritten.
In Phase 2 wird das Grundwasser mithilfe der Grundwasserreinigungsanlage gesäubert und eine Lenkwand und eine Oberflächenabdichtung errichtet. Mit dieser letzten Phase sollen alle erforderlichen Baumaßnahmen abgeschlossen und die Altlast gesichert werden.
Die Phase 2 stellt die Sicherung der Altlast S23 mittels Errichtung einer unterirdischen Lenkwand am Flughafengelände dar. Das anströmende Grundwasser wird um den belasteten Bereich gelenkt und ergänzend wird die Erdoberfläche mit einer Folie abgedichtet. Eine weitere Ausschwemmung von PFAS durch versickerndes Niederschlagswasser wird dadurch verhindert.
Zusätzlich bleibt die Grundwasserreinigungsanlage (hydraulische Sicherung) durch einen Pumpbetrieb bestehen, um das PFAS-belastete Grundwasser zu reinigen und anschließend dem Grundwasserkörper wieder zu zu führen.
Die Lenkwand und die Oberflächenabdichtung bleiben nach der Bauphase dauerhaft bestehen, die Grundwasserreinigungsanlage aus Phase 1 wird erneuert und ebenfalls weiterbetrieben.
Die Entscheidung für die ausgewählte Sicherungsmethode erfolgte auf Basis einer fundierten Sanierungsvariantenuntersuchung aus dem Jahr 2022, welche durch beigezogene Experten durchgeführt wurde. Die jetzt für die Sanierungsphase 2 gewählte Sanierungsmethode wurde gemeinsam mit dem Umweltbundesamt als beste Ausführungsvariante festgelegt.
Die Errichtung der Lenkwand stellt eine technische Barriere um die ausgewiesene Altlast dar. Durch die Lenkwand wird der gesamte Grundwasserstrom [NMP1.1]um die belastete Zone geleitet und eine Durchströmung und Auswaschung von PFAS aus dem belasteten Boden dauerhaft unterbunden.
Aus heutiger Sicht stellt dies die voraussichtlich letzte Sicherung der Altlast dar. Die Grundwasserwaschanlage aus der Phase 1 bleibt voraussichtlich über Jahrzehnte bestehen.
Durch den Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage der Phase 1 konnten wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden.
Der bestehenden Grundwasserreinigungsanlage wird Grundwasser zugeführt, das aus Brunnen innerhalb der ausgewiesenen Altlast gefördert wird. Untersuchungen haben gezeigt, dass dieses Grundwasser vor der Behandlung im Aktivkohlefilter zusätzlich vorgereinigt werden muss. Ursache dafür ist die ungünstige Beschaffenheit des Grundwassers im östlichen Flughafenareal, insbesondere die erhöhten Eisen- und Mangankonzentrationen.
Bei der Planung der Grundwasserreinigungsanlage lag daher ein besonderer Schwerpunkt auf der Rohwasseraufbereitung mit einer Enteisenung, einer Entmanganung sowie der Sauerstoffanreicherung des geförderten Grundwassers in Vorbereitung der eigentlichen Abreinigung von PFAS im Weg der Aktivkohlefilter.
Geplanter Baubeginn mit Vorerkundungen (Erkundungsbohrungen) der Lenkwandtrasse ist der Sommer 2027. In den Jahren 2028 und 2029 werden die Sicherungsmaßnahmen der Phase 2 (Baumaßnahmen mit Herstellung Lenkwand, Anpassung der Grundwasserreinigungsanlage und Oberflächenabdichtung) ausgeführt.
2030 sollen die Sanierungsarbeiten „Sicherung der Altlast“ abgeschlossen sein.
Wichtig: Der Zeitplan hängt von den entsprechenden behördlichen Genehmigungen ab und außerdem ist eine der größten (zeitlichen) Hürden nach wie vor, dass es in Österreich derzeit noch keinen gesicherten Entsorgungspfad für PFAS-belastetes Aushubmaterial gibt.
Geplant ist in den Sommermonaten (April bis Oktober) der Jahre 2028 und 2029 die Hauptmaßnahmen der Phase 2 baulich umzusetzen, wobei 2028 die Lenkwand und 2029 die Oberflächenabdichtung ausgeführt wird. Laut den fachkundigen Vorerhebungen ist in diesem Zeitraum durchaus mit Lärm- und Erschütterungsauswirkungen zu rechnen.
Vorsorglich werden sämtliche Baumaßnahmen durch Experten für Lärm, Erschütterungen und Umweltmedizin begleitet und überwacht. Zudem erfolgen vor Baubeginn Informationen für Anrainer sowie allfällige vorsorgliche Beweissicherungsmaßnahmen an den Gebäuden.
Es wird eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene, eine umfassende Dokumentation und ein kontinuierliches Lärm- und Erschütterungsmonitoring eingerichtet werden. Dazu wird es rechtzeitig Informationen geben in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zeitplan.
Die derzeitige Sanierungsmethode sieht auch eine geordnete Entsorgung von PFAS-belastetem Erdmaterial vor. Aufgrund von fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (Novelle der Deponieverordnung ist derzeit noch ausständig) ist das derzeit noch nicht möglich.
In Abstimmung mit den Behörden soll ein fortlaufendes Grundwassermonitoring im relevanten Abstrom erfolgen. Die Grundwasserreinigungsanlage wird weiterhin, vorrausichtlich über Jahrzehnte, dauerhaft betrieben werden, um ein Ausströmen von PFAS in den Grundwasserkörper zu unterbinden.
Der Flughafen Salzburg wird über den Verlauf etwaiger weiterer Maßnahmen auf der Homepage regelmäßig informieren.
Von Seiten des Flughafens arbeitet an der Thematik ein ausgewiesenes Expertenteam, welches in engem Austausch mit dem Land und dem Umweltbundesamt steht. Bei offenen Fragen oder Informationsbedarf kann man sich jederzeit an den Flughafen wenden, der seine Experten damit befassen wird.