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Flughafen führt Ediktal-Verfahren für Grünstreifen durch

Für jede noch so kleine Änderung einer Fläche müssen in Österreich auch rechtliche Verfahren durchgeführt werden. Um zwei kleine Grünstreifen nördlich des Catering-Gebäudes 1 - dieses liegt im Westen des Flughafenareals an der Einfahrt das Parkplatzes 3 neben dem Airporthotel Gappmaier - in die Zivilflugplatzgrenzen miteinzubeziehen, muss der Flughafen ein Ediktalverfahren durchführen. 

In diesem Verfahren geht es darum, eine Teilfläche im Ausmaß von 1.382 m² (Erdwall) in die Flughafengrenzen zu integrieren. Dabei wird aber keine bauliche Veränderung am Objekt-Bestand des Gebäudes vorgenommen! Warum soll diese Änderung vorgenommen werden? In diesem Areal befindet sich auch die Übergabestelle des Caterings, das an Bord der Flugzeuge gebracht wird. Direkt an dieser Übergabestelle am Catering-Gebäude werden mit großen Spezialfahrzeugen Speisen, Getränke und Duty-Free-Produkte für die Flieger abgeholt. Mit dem Ediktalverfahren wird eine Verbesserung der verkehrlichen Erschließung des Areals inkl. der Übergabestelle für die Catering-Fahrzeuge erreicht. Die Rangierfläche sowohl für die Spezialfahrzeuge als auch für den Zulieferverkehr kann damit optimiert werden. Zusätzlich wird für die Mitarbeiter, die im Catering-Gebäude tätig sind, ein Parkplatz mit 24 Stellplätzen (1.704 m²) ermöglicht. 

Wichtig ist, dass diese Maßnahme ausschließlich zur Optimierung der verkehrlichen Erschließung des Areals dient, das Gebäude bleibt einschließlich seiner Nutzung unangetastet! Das Catering-Gebäude 1 wurde nach seiner Errichtung bereits 1996 genehmigt und dient seit seiner Öffnung als Produktionsstätte von Speisen und Vorbereitungsort für Getränke- und Duty Free Wägen (in sogenannten Flugzeugtrolleys vorbereitet). Direkt an der Rampe des Gebäudes übernehmen dann die Cateringfahrzeuge die vorbereiteten Waren und liefern diese beim Flughafentor 3 direkt über das Flughafenvorfeld an die parkenden Flugzeuge. Im Rahmen der Arealadaptierung wird auch ein Erdwall zur lärmtechnischen Abschirmung errichtet. 

Das Projekt des Ediktalverfahrens wird nicht nur auf der Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eingestellt und in den Printmedien veröffentlicht, jede/r interessierte Bürger/in kann den Antrag und die Antragsunterlagen in der Stadtgemeinde Salzburg (Schloss Mirabell, 5010 Salzburg), der Stadtgemeinde Hallein (Schöndorferplatz 14, 5400 Hallein), der Ortsgemeinde Anif (Anifer Straße 10, 5081 Anif), der Ortsgemeinde Bergheim (Dorfstraße 39a, 5101 Bergheim), der Marktgemeinde Grödig (Dr.-Richard-Hartmann-Str. 3, 5082 Grödig), der Ortsgemeinde Großgmain (Salzburger Straße 220, 5084 Großgmain) und der Ortsgemeinde Wals-Siezenheim (Hauptstraße 17, 5071 Wals-Siezenheim) einsehen. 

Übrigens wurde das Projekt lärm-, luftreinhalte- und luftfahrttechnisch positiv beurteilt. So hat etwa das schalltechnische Projekt ergeben, dass selbst unter der Annahme eines maximalen Betriebsaufkommens die Bestandssituation unverändert bleibt und die Maßnahmen im Ediktalverfahren für die Veränderung der Umgebungssituation als irrelevant eingestuft werden. Einen ähnlichen Befund weist die luftreinhaltetechnische Beurteilung auf. Auch hier kommen die Experten zu der Erkenntnis, dass die entstehende Immissionszusatzbelastungen als irrelevant zu klassifizieren sind. Eine verkehrssteigernde Auswirkung (weder in der Luft noch am Boden) auf den Standort sind nicht zu erwarten. 

Bereits im Oktober 2019 – also lange vor der Corona-Krise – wurde das Projekt beim Verkehrsministerium als zuständige Luftfahrtbehörde eingereicht und nach der Einholung von Gutachten und Stellungnahmen erfolgt nun die öffentliche Auflage. Nochmals die Eckdaten zusammengefasst: Beide Grünstreigen im beantragten Ediktalverfahren haben ein Ausmaß von 1.704 m² (Teilfläche 1: neue Verkehrsfläche) und 1.382 m² (Teilfläche 2: bestehender Schutz-Erdwall). Für den Flughafen ist damit einfach zwingend eine formelle Erweiterung der Zivilflugplatzfläche erforderlich.