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01 Reisedokumente

Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise, ob Sie über alle gültigen Reiseunterlagen wie Reisepass, Visum, elektronische Reisegenehmigung, Personalausweis, Flugticket und Zahlungsmittel verfügen. Sollten nicht alle erforderlichen Reiseunterlagen vorhanden sein, ist die Airline verpflichtet die Beförderung zu verweigern.

Fragen Sie gerne Ihr Reisebüro, ob Sie für Ihr Zielland ein Visum benötigen. Jeder Passagier ist für die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen selbst verantwortlich. 

02 Ein- und Ausreisesystem - EES

Wann wird EES eingeführt?
Das Entry/Exit System (EES) – ein automatisiertes IT-System zur digitalen Erfassung von Nicht-EU-Bürgern - markiert einen Wendepunkt im Grenzmanagement des Schengen-Raums und wird die Art und Weise, wie Millionen von Reisenden jährlich die Schengen-Außengrenzen überqueren, grundlegend verändern. Ab dem 12. Oktober 2025 wird das EES System schrittweise in 29 europäischen Ländern eingeführt. Das neue System ersetzt die traditionelle manuelle Passstempelung durch biometrische Datenerfassung und elektronische Überwachung, wodurch sowohl die Grenzsicherheit erhöht als auch die Kontrolle von Aufenthaltszeiten automatisiert wird.

EES in Salzburg
In Salzburg startet das EES Ein- und Ausreisesystem mit 12. November 2025. Neben dem NON-Schengen Einreisezugang im Ankunftsterminal wurde ein eigener EES Satellit für stärkeren Reiseandrang aus Drittstaaten errichtet, der dann eingesetzt wird wenn viele Gäste aus den Drittstaaten erwartet werden. Auch im General Aviation Bereich für die private Luftfahrt wurden die technischen Anpassungen für die EES Ein- und Ausreise vorgenommen.

Wie funktioniert EES?
In Salzburg wird an verschiedenen Stellen die EES Kontrolle durchgeführt. Die technische Infrastruktur des EES basiert auf der Sammlung und Speicherung umfangreicher Daten über jeden Grenzübertritt von Nicht-EU-Bürgern. Das System speichert Informationen einschließlich Name, Geburtsdatum, Fingerabdrücke und biometrische Daten für ein Gesichtserkennungssystem sowie Orte und Zeiten von Grenzübertritten in einer Datenbank. Diese digitale Erfassung ermöglicht es den Behörden, präzise zu verfolgen, wer sich wann und wo im Schengen-Raum aufhält.

Wen betrifft die EES Ein- und Ausreise?
EES betrifft alle Nicht-EU-Staatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen, also alle Passagiere die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen. Das System erfasst sowohl visumpflichtige als auch visumfreie Drittstaatsangehörige, die in die 29 europäischen Länder einreisen, die das EES verwenden. Dazu gehören unter anderem britische Staatsangehörige, die seit dem Brexit als Drittstaatsangehörige gelten, sowie Staatsangehörige der USA, Kanadas, Australiens, Neuseelands und vieler anderer Länder. Für diese Reisenden wird das EES bei jedem Grenzübertritt angewendet, unabhängig davon, ob sie ein Kurzaufenthaltsvisum benötigen oder nicht.

Gibt es Ausnahmen?
Ja - Ausnahmen vom EES bestehen für Bürger der Europäischen Union, der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), sowie der Mikrostaaten Andorra, San Marino, Monaco und des Heiligen Stuhls. Doppelstaatsbürger benötigen einen gültigen europäischen Pass oder Personalausweis, um von der Ausnahme zu profitieren. Ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltscard eines EU- oder Schengen-Landes besitzen, sind ebenfalls vom EES ausgenommen, einschließlich britischer Begünstigter des Brexit-Austrittsabkommens. Weitere Ausnahmen gelten für Inhaber von Langzeitvisa für den Schengen-Raum.


 

03 Tax Free Shopping

Für die Mehrwertsteuer-Rückvergütung füllen Sie bitte im Geschäft das TAX-FREE-Formular (U-34) aus. Sobald Sie den EU-Raum verlassen, fordern Sie von der Zollbehörde des Ausreiselandes den Zollstempel an.

Es wird nicht nur der österreichische, sondern auch ein Zollstempel anderer EU-Länder anerkannt. Am Salzburg Airport befindet sich nach der Sicherheitskontrolle im Heinemann Duty Free Shop im Terminal 1 ein Schalter für die U-34 Bestätigung von Waren, welche im Handgepäck mitgeführt werden.

Die Bestätigung kann jedoch nur erteilt werden, wenn Salzburg der letzte Flughafen vor dem Austritt aus der EU ist. Bei Transitflügen z.B. über Frankfurt, erfolgt die Austrittsbestätigung für das Handgepäck erst in Frankfurt.
 

04 Reisen mit Haustier

Viele Menschen möchten auch im Urlaub oder bei einem Umzug nicht auf ihr Haustier verzichten. Doch wer mit Hund, Katze oder einem anderen Tier fliegen möchte, sollte wissen: Jede Airline hat ihre eigenen Regeln für den Transport von Tieren.

Einige Fluggesellschaften erlauben kleine Haustiere in der Kabine, andere nur im Frachtraum. Es gibt unterschiedliche Vorgaben zu Gewicht, Transportboxen, Buchungspflicht und Kosten. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Buchung genau über die Bestimmungen der jeweiligen Airline zu informieren.

Genauso entscheidend sind die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Viele Länder verlangen bestimmte Impfungen, Mikrochip-Kennzeichnung, Gesundheitszeugnisse oder sogar Quarantänezeiten. Diese Vorschriften können sich je nach Land stark unterscheiden.

Unser Tipp: Planen Sie Ihre Reise mit Haustier frühzeitig. Informieren Sie sich bei der Airline und bei den zuständigen Behörden des Ziellandes, damit Ihr Tier sicher und stressfrei mitreisen kann.

 

05 Fluggastrechte

Fluggastrechte sollen Sie als Passagier schützen, wenn bei Ihrer Reise etwas nicht wie geplant läuft – zum Beispiel bei großer Verspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Je nach Fall haben Sie Anspruch auf Unterstützung am Flughafen (z. B. Mahlzeiten, Getränke und ggf. Hotelübernachtung), auf Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung.