So bereiten Sie sich perfekt auf einen entpannten Start in ihren Urlaub vor oder auf eine unkomplizierte Geschäftsreise. Alles auf einen Blick!
Prüfen Sie einige Tage vor Ihrer Reise, ob Sie über alle gültigen Reiseunterlagen wie Reisepass, Visum, Personalausweis, Flugticket und Zahlungsmittel verfügen. Wer eine Reise plant sollte also rechtzeitig prüfen, ob der Reisepass noch gültig ist. Das Beantragen eines neuen Reisepasses in antragsschwächeren Monaten (August-Februar) spart Zeit.
Fragen Sie Ihr Reisebüro, ob Sie für Ihr Zielland ein Visum benötigen. Ein Visum muss in der jeweiligen Botschaft des Ziellandes beantragt werden. Jeder Passagier ist für die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen selbst verantwortlich.
Wann wird EES eingeführt?
Das Entry/Exit System (EES) – ein automatisiertes IT-System zur digitalen Erfassung von Nicht-EU-Bürgern - markiert einen Wendepunkt im Grenzmanagement des Schengen-Raums und wird die Art und Weise, wie Millionen von Reisenden jährlich die Schengen-Außengrenzen überqueren, grundlegend verändern. Ab dem 12. Oktober 2025 wird das EES System schrittweise in 29 europäischen Ländern eingeführt. Das neue System ersetzt die traditionelle manuelle Passstempelung durch biometrische Datenerfassung und elektronische Überwachung, wodurch sowohl die Grenzsicherheit erhöht als auch die Kontrolle von Aufenthaltszeiten automatisiert wird.
EES in Salzburg
In Salzburg startet das EES Ein- und Ausreisesystem mit 12. November 2025. Neben dem NON-Schengen Einreisezugang im Ankunftsterminal wurde ein eigener EES Satellit für stärkeren Reiseandrang aus Drittstaaten errichtet, der dann eingesetzt wird wenn viele Gäste aus den Drittstaaten erwartet werden. Auch im General Aviation Bereich für die private Luftfahrt wurden die technischen Anpassungen für die EES Ein- und Ausreise vorgenommen.
Wie funktioniert EES?
In Salzburg wird an verschiedenen Stellen die EES Kontrolle durchgeführt. Die technische Infrastruktur des EES basiert auf der Sammlung und Speicherung umfangreicher Daten über jeden Grenzübertritt von Nicht-EU-Bürgern. Das System speichert Informationen einschließlich Name, Geburtsdatum, Fingerabdrücke und biometrische Daten für ein Gesichtserkennungssystem sowie Orte und Zeiten von Grenzübertritten in einer Datenbank. Diese digitale Erfassung ermöglicht es den Behörden, präzise zu verfolgen, wer sich wann und wo im Schengen-Raum aufhält.
Wen betrifft die EES Ein- und Ausreise?
EES betrifft alle Nicht-EU-Staatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen, also alle Passagiere die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen. Das System erfasst sowohl visumpflichtige als auch visumfreie Drittstaatsangehörige, die in die 29 europäischen Länder einreisen, die das EES verwenden. Dazu gehören unter anderem britische Staatsangehörige, die seit dem Brexit als Drittstaatsangehörige gelten, sowie Staatsangehörige der USA, Kanadas, Australiens, Neuseelands und vieler anderer Länder. Für diese Reisenden wird das EES bei jedem Grenzübertritt angewendet, unabhängig davon, ob sie ein Kurzaufenthaltsvisum benötigen oder nicht.
Gibt es Ausnahmen?
Ja - Ausnahmen vom EES bestehen für Bürger der Europäischen Union, der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), sowie der Mikrostaaten Andorra, San Marino, Monaco und des Heiligen Stuhls. Doppelstaatsbürger benötigen einen gültigen europäischen Pass oder Personalausweis, um von der Ausnahme zu profitieren. Ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltscard eines EU- oder Schengen-Landes besitzen, sind ebenfalls vom EES ausgenommen, einschließlich britischer Begünstigter des Brexit-Austrittsabkommens. Weitere Ausnahmen gelten für Inhaber von Langzeitvisa für den Schengen-Raum.
Für die Mehrwertsteuer-Rückvergütung füllen Sie bitte im Geschäft das TAX-FREE-Formular (U-34) aus. Sobald Sie den EU-Raum verlassen, fordern Sie von der Zollbehörde des Ausreiselandes den Zollstempel an.
Es wird nicht nur der österreichische, sondern auch ein Zollstempel anderer EU-Länder anerkannt. Am Salzburg Airport befindet sich nach der Sicherheitskontrolle im Heinemann Duty Free Shop im Terminal 1 ein Schalter für die U-34 Bestätigung von Waren, welche im Handgepäck mitgeführt werden.
Die Bestätigung kann jedoch nur erteilt werden, wenn Salzburg der letzte Flughafen vor dem Austritt aus der EU ist. Bei Transitflügen z.B. über Frankfurt, erfolgt die Austrittsbestätigung für das Handgepäck erst in Wien oder Frankfurt.
Tiere bis zu einem Gewicht von ca. 5 kg dürfen im Passagierraum in einer wasserdichten und luftdurchlässigen Transportbox mitgenommen werden. Schwerere Tiere müssen im Laderaum befördert werden, wobei der Passagier den nötigen Transportbehelf selbst stellen muss. Das Reisen mit Katze, Hund oder Frettchen wurde durch den neuen, bei jedem Tierarzt erhältlichen Reisepass für Haustiere erleichtert. Alle Katzen und Hunde brauchen einen EU-Heimtierpass mit einer gültigen Tollwut-Impfbescheinigung. Diesen Pass bekommen Sie bei Ihrem Tierarzt/Ihrer Tierärztin.
Informieren Sie sich über veterinärbehördliche Bestimmungen für die Einfuhr und Wiedereinfuhr von Haus- und Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit. Tiere müssen durch einen elektronischen Mikrochip identifiziert sein.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder bei Ihrer Fluggesellschaft nach Bestimmungen und Besonderheiten. Informieren Sie gleich bei der Flugbuchung Ihr Reisebüro, dass Sie Ihr Haustier mit auf die Reise nehmen wollen. Nicht jede Fluggesellschaft akzeptiert die Mitnahme von Tieren! Das Tier muss mitgebucht werden.
Wie für Passagiere, gelten auch Haustiere strenge Sicherheitsvorschriften. Nach dem Abwiegen am Check-in kommt das Tier in die mitgebrachte Transportbox. Diese wird beim Security Check durchleutet. Anschließend geht das Tier durch die Metalldetektorschleuse. Weiter geht es zur Gepäcksortierhalle (bei Tieren über 5 kg) und von dort wird es zum Flugzeug gebracht.