In 29 EU Staaten wird die digitale Grenzkontrolle schrittweise eingeführt. In Österreich startete am 12. Oktober der Flughafen Wien, in Salzburg wurde gestern, 12. November 2025, mit den ersten Kontrollen gestartet. Österreich plant bis April 2026 eine flächendeckende 100% Kontrolle von Drittstaatspassagieren.
Nach jahrelangen Verzögerungen der EES Systemimplementierung innerhalb der EU Mitgliedsstaaten und wiederholten Verschiebungen der geplanten Inbetriebnahme ist das europäische EES auch in Österreich „gelandet“. Die europäische Kommission hat eine schrittweise Implementierung dieser technischen Grenzkontrollneuerung in allen 29 teilnehmenden Schengen-Staaten flächendeckend auf den Weg gebracht. Nach einem Implementierungszeitraum von sechs Monaten (avisiertes Datum ist der 10. April 2026) soll die traditionelle manuelle Passstempelung an den Außengrenzen des Schengen-Raums durch ein vollständig digitalisiertes, biometrisches Erfassungssystem zu 100% ersetzt werden. EES betrifft alle Nicht-EU-Staatsangehörige, die den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte von maximal neunzig Tagen innerhalb eines 180-Tage-Referenzzeitraums betreten, unabhängig davon, ob sie visumfreien Zugang genießen oder Kurzaufenthalts-Visa benötigen.
EES in Salzburg (Informationsblatt zu EES)
Der Salzburger Flughafen positioniert sich als strategischer Implementierungspunkt innerhalb des österreichischen Luftverkehrssystems, mit dem offiziellen Startdatum für die operative Inbetriebnahme des EES am 12. November 2025 – genau einen Monat nach dem europäischen Systemstart. Parallel zu den Aktivitäten in Wien-Schwechat führte der Salzburger Flughafen umfangreiche Testläufe in seinen Ein- und Ausreisebereichen durch, um sicherzustellen, dass keine operativen Überraschungen entstehen würden.
Dabei wurde ein differenziertes Implementierungskonzept entwickelt, das die charakteristischen Anforderungen eines Alpinen Tourismus-Flughafens mit bedeutsamen saisonalen Schwankungen berücksichtigte. Die Investitionen konzentrierten sich auf mehrere strategische Bereiche: erstens die Modernisierung der bestehenden Grenzkontroll-Checkpoints im Hauptterminal, um die neue EES-Biometrie-Technologie zu integrieren und zweitens die Schaffung eines dedizierten „EES-Satelliten“ innerhalb des Flughafen-Vorfeldbereiches, speziell konzipiert für die Bewältigung von Spitzenlastzeiten mit erhöhtem Aufkommen von Drittstaatsankömmlingen, insbesondere während der intensiven Wintertourismusperiode.
Auch eine technische Umrüstung des General-Aviation-Bereichs, um private Luftfahrtoperationen mit EES-kompatiblen Verfahren durchzuführen, war nötig. Die technische Infrastruktur des EES am Salzburg Airport basiert auf der zentralisierten Sammlung und Speicherung umfangreicher Daten zu jedem Grenzübertritt von Nicht-EU-Bürgern, wobei das System Namen, Geburtsdaten, Reisedokumentnummern, Fingerabdrücke und biometrische Gesichtserkennung sowie präzise räumlich-zeitliche Koordinaten von Grenzübertritten speichert. Aller Anfang ist schwer – wie bei jedem technischen System können in der Einführungsphase Verzögerungen und Wartezeiten auftreten. Mit größeren Belastungen ist während der winterlichen Hochsaison bei Zuflüssen von Skitouristen aus Drittstaaten zu rechnen.
EES in Österreich
Die nationale österreichische Vorbereitung auf EES - wobei das österreichische Bundesministerium des Innern zusammen mit den Flughafenbetreibern bereits seit Jahren intensive Planungen für die territoriale Implementierung durchführte – lief auf Hochtouren und bevor sich Mitgliedstaaten wie Deutschland für „EES ready“ erklärten hatte Österreich die „Hausaufgaben“ erledigt.
Wien-Schwechat, als größter österreichischer Flughafen wurde als Pilot-Standort ausgewählt und erhielt den Auftrag das System als erstes österreichisches Verkehrsdrehkreuz in Betrieb zu nehmen (12. Oktober 2025). Ausnahmestatus genießen Staatsangehörige der Europäischen Freihandelsassoziation – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Zu den Micro-Staaten mit besonderem Schengen-Status zählen Andorra, San Marino, Monaco und der Heilige Stuhl. Drittstaatsangehörige mit gültigen Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthalts-Karten oder Langzeit-Visa in EU- oder Schengen-Ländern genießen ebenfalls einen EES-Ausnahmestatus. Britische Staatsangehörige nahmen nach dem Brexit 2020 de facto den Status von Drittstaatsangehörigen an, trotz ihrer historischen Position als EU-Bürger.
Bei der Erstregistrierung von Reisenden an der Grenze werden vier verschiedene biometrische Erfassungszenarien möglich:
1. Grenzbeamte können an traditionellen Kontrollschaltern die Daten manuell erfassen und die biometrischen Modalitäten aufnehmen
2. Reisende können über zwölf Jahre mit biometrischen Reisepässen, die ein integriertes Chip-Speichermedium enthalten, automatisierte Kiosk-Systeme nutzen, um ihre Daten zu erfassen
3. automatische elektronische Gates können bei bestimmten Flughäfen für häufig reisende, bereits registrierte Personen Schnellverfahren durchführen
4. privilegierte Reisende (etwa Diplomaten oder Staatsbeamte) können befreiungsbasierte Ausnahmeverfahren nutzen
Die EES Entwicklungsgeschichte
Die Geschichte des Entry/Exit Systems erstreckt sich über mehr als ein Jahrzehnt vorangegangener planerischer und legislativer Arbeiten, mit der grundlegenden rechtlichen Grundlage in der EU-Verordnung 2017/2226 vom 30. November 2017. Die ursprüngliche Inbetriebnahme des Systems war für das Jahr 2021 vorgesehen, konnte aber aufgrund technischer Komplikationen und Systemintegrationsschwierigkeiten nicht eingehalten werden. Die Europäische Kommission verschob den angestrebten Implementierungstermin wiederholt nach hinten. Die wiederholten nötigen Verschiebungen spiegeln die außerordentliche technische und organisatorische Komplexität wider, die mit der Erstellung einer paneuropäischen biometrischen Datenbank einhergeht. Letztendlich sollen personenbezogene Informationen zu hunderten Millionen internationaler Reisender erfasst werden, gespeichert und verwaltet werden.
Stresstest am Flughafen Wien
Die Ergebnisse des Wien-National-Day-Stresstest waren, von mehreren Perspektiven aus betrachtet, ermutigend. Zwar dokumentierten Grenzbehörden durchschnittliche Erst-Registrierungsintervalle von vier bis sechs Minuten – erheblich länger als die 45-Sekunden-Zielmarke – doch gelang es der kombinierten Infrastruktur aus manuellen Schaltern und Self-Service-Kiosken, die gesamten Passagiervolumen ohne intolerierbare Warteschlangen oder Flugsicherheitsbeeinträchtigungen zu verarbeiten. Noch signifikanter für die Sicherheitseffektivität war die Fähigkeit des Systems, problematische Reisende zu identifizieren: während des Wochenendes detektierten österreichische Grenzbehörden zehn Reisende, die in vorherigen Aufenthalten maximal zulässige Aufenthaltszeiten überschritten hatten – ein Phänomen, das mit dem früheren manuellen Passstempel-System schwierig oder praktisch unmöglich zu identifizieren gewesen wäre. Zusätzlich wurden Personen mit gestohlenen Reisedokumenten aufgegriffen.