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Urheber- und Markenrecht

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit

Für alle zivil- und strafgerichtlichen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste der Salzburger Flughafen GmbH entstehen sollten, kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Es wird die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Plattform(sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen. Diese Plattform ist über http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.