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1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlineparken (in der Folge kurz „AGB Onlineparken“) sowie die Einstellbedingungen in der jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil des Stellplatznutzungsvertrages. Die AGB Onlineparken und die Einstellbedingungen sind abrufbar unter www.salzburg-airport.com/fluege-anreise/parken/allgemeine-infos-zum-parken, hängen bei den Einfahrten zu unseren Parkflächen aus und liegen bei unserem Info-Center im Abflugbereich auf. Sie gelten für das Zustandekommen des Stellplatznutzungsvertrages mit der Salzburger Flughafen GmbH (in der Folge kurz „SFG“) sowie für das Verhalten in den Garagen- bzw. auf den Parkplätzen (in der Folge kurz „Parkbereich“ genannt). Die Einstellbedingungen enthalten allgemeine Bestimmungen des Stellplatznutzungsvertrages (z.B. Haftung, Höchsteinstelldauer, Videoaufzeichnungen, Kennzeichenerfassung, Ordnungsvorschriften, Verhalten im Brandfall). Darüber hinaus enthalten diese AGB Onlineparken besondere Bestimmungen für jene Fälle, in denen ein Parkplatz online über www.salzburg-airport.com/fluege-anreise/parken/allgemeine-infos-zum-parken gebucht wird. Bei Widersprüchen zwischen den Einstellbedingungen und diesen AGB Onlineparken gehen diese AGB Onlineparken vor.

1.2. Mit dem Abschluss des Stellplatznutzungsvertrages (siehe Punkt 2.), anerkennt der Kunde (in der Folge kurz „Nutzer“ genannt) diese AGB Onlineparken sowie auch die Einstellbedingungen (vgl. Punkt 1.1) und verpflichtet sich, dieselben einzuhalten.

1.3. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Parken erhalten Sie in unserer „Datenschutzmitteilung für das Parken“, die bei den Einfahrten zu unseren Parkflächen aushängt und in Kapitel 19 unserer Website-Datenschutzmitteilung auf www.salzburg-airport.com/footer/legal/datenschutz abrufbar ist und bei unserem Info-Center im Abflugbereich aufliegt.

1.4. Unser Subunternehmer bei der Vertragserfüllung ist die Carport Parkmanagement GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 95, 5020 Salzurg.

1.5. Es wird insbesondere auf folgende Punkte der ebenfalls anwendbaren Einstellbedingungen (vgl. Punkt 1.1 dieser AGB Onlineparken) ausdrücklich hingewiesen: Punkt 3 (Haftungsbestimmungen), Punkt 11.5 (Haftungsausschluss E-Ladestation), Punkt 13 (Videoaufzeichnungen) und Punkt 14 (Kennzeichenerfassung)!

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Buchung eines Parkplatzes ist bis zu 12 Stunden vor geplantem Parkbeginn möglich.

2.2. Die Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist noch kein rechtsverbindliches Angebot der SFG, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Stellplatznutzungsvertrages gemäß den nachfolgenden AGB Onlineparken zu unterbreiten.

2.3. Durch Drücken des Funktionsbuttons „Bezahlen“ gibt der Nutzer ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Stellplatznutzungsvertrages ab.

2.4. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung durch die SFG bzw. durch Zur-Verfügung-Stellen der Buchungsbestätigung zum Herunterladen für den Nutzer, und zwar mit jenem der beiden genannten Ereignisse, das früher eintritt. Die Buchungsbestätigung wird unmittelbar nach Abgabe des Angebotes elektronisch übermittelt; ungefähr zeitgleich erhält der Nutzer zusätzlich die Möglichkeit, die Buchungsbestätigung selbst herunterzuladen. Der Vertrag gilt als wirksam zustande gekommen, sobald SFG die Buchungsbestätigung abgeschickt hat oder sobald der Nutzer die Möglichkeit zum Herunterladen der Buchungsbestätigung hat und zwar (sofern nicht zugleich) mit jenem der beiden genannten Ereignisse, das früher eintritt.

2.5. Mit Abschluss des Stellplatznutzungsvertrages verpflichtet sich die SFG, dem Nutzer in dem in der Buchungsbestätigung angeführten Parkbereich für die in der Buchungsbestätigung angegebene und definierte Einstelldauer (Nutzungszeit) gegen Zahlung der in der Buchungsbestätigung bezeichneten Parkgebühren (Nutzungsentgelt) einen Parkplatz zum Gebrauch zu überlassen. Der Kunde (Nutzer) hat jedoch keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Stellplatzes (z.B. bestimmte Nummer, bestimmte Position) in dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Parkbereich.

2.6. Die höchstzulässige Nutzungsdauer beträgt maximal 42 Tage.

2.7. Eine nachträgliche Änderung der Buchung ist nicht möglich.

2.8. Buchungen können nicht miteinander kombiniert werden (z.B. bei Sonderangeboten), pro Parkvorgang ist nur eine Buchung möglich.

2.9. Promotion-Codes, welche in Verbindung mit Werbeaktionen vergeben werden, müssen bei der Buchung in das Feld Promotion-Code eingegeben werden (die entsprechenden Angebote werden angezeigt).

2.10. Bei Buchungen bis EUR 400,- (inkl. USt.) gilt die Buchungsbestätigung als Kleinbetragsrechnung (gem. § 11 Abs. 6. UStG.).

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Stellplatzes gemäß der Buchungsbestätigung (vgl. Punkt 2.5). Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere eine Verwahrung, Bewachung bzw. Überwachung des eingestellten KFZ oder die Gewährung von Versicherungsschutz. Dies gilt auch für den Fall, dass Personal der SFG im Parkbereich anwesend ist oder der Parkbereich durch Videoüberwachung beobachtet wird.

4. Parkgebühren

Die Parkgebühr ist sofort bei Buchung per Kreditkarte zur Zahlung fällig. Der Betrag ist auf der Kreditkartenabrechnung des Nutzers mit dem Verwendungszweck „Salzburger Flughafen GmbH“ erkennbar. Die Preise, die bei der Buchung angezeigt werden, sind nur gültig bei Vorausbuchung über das Onlinebuchungssystem der SFG und gelten ausschließlich für den gebuchten Zeitraum. Zur Abwicklung der Zahlung bedient sich SFG des Zahlungsdienstleisters Payone GmbH, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main, Deutschland.

5. Stornierung / Rücktritt

5.1. Die Stornierung der Buchung bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich zu den nachstehenden Konditionen möglich.

5.2. Der Rücktritt vom Vertrag ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss (siehe Punkt 2.4) kostenlos und ohne Angabe von Gründen möglich. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Nutzer vor Fristablauf eine Erklärung an die SFG absendet, aus der eindeutig hervorgeht, dass er vom Stellplatznutzungsvertrag zurücktreten will. Der Nutzer kann dazu das Widerrufsformular der SFG verwenden (abrufbar unter https://www.salzburg-airport.com/fluege-anreise/parken/allgemeine-infos-zum-parken). Der Nutzer kann die Rücktrittsklärung aber auch in anderer Weise eindeutig abgeben (an die Salzburger Flughafen GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 95, 5020 Salzburg, info@salzburg-airport.at, Tel: 0662 8580 7911). 

5.3. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist ist ein Rücktritt vom Vertrag bis 24 Stunden vor Parkbeginn möglich, wobei die SFG berechtigt ist, vom Nutzer hierfür Stornierungsgebühren laut Tarifaushang zu verlangen. Von der Rücktrittsmöglichkeit nach Ablauf der 14-tägigen Frist bis 24 Stunden vor Parkbeginn sind Sonderangebote ausgenommen, wenn dies ausdrücklich verlautbart wird.

5.4. Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Parkbeginn sind nicht möglich bzw. fällt in diesem Fall das volle Entgelt an.

5.5. Im Falle des Rücktritts gemäß Punkt 5.2 und 5.3. wird dem Kunden das bereits geleistete Entgelt in der gleichen Form, wie die Zahlung erfolgt ist, wieder gutgeschrieben. Im Fall des Rücktritts gemäß Punkt 5.3. erfolgt die Gutschrift abzüglich der Stornierungsgebühr laut Tarifaushang und abzüglich allfälliger sonstiger, der SFG im Zusammenhang mit dem Rücktritt entstandener Kosten.

6. Einfahrt

6.1. Der Nutzer hat den auf der Buchungsbestätigung aufgedruckten Barcode bei der Einfahrt zum Barcode-Leser hinzuhalten. Der Nutzer erhält danach an der Einfahrtssäule ein Parkticket. Bei einer Einfahrt in den Parkbereich innerhalb der gebuchten Zeit (oder maximal 2 Stunden davor) unter Verwendung des Barcodes erkennt die Einfahrtssäule die Onlinebuchung automatisch, gibt ein Parkticket frei und öffnet die Schrankenanlage.

6.2. Lediglich für den Fall, dass der Barcode nicht gelesen werden kann, muss der Nutzer ein Parkticket ziehen.

6.3. Sollte der Nutzer bei der Einfahrt irrtümlich ein Parkticket ziehen, ohne dass er sich mit dem Barcode autorisiert hat, muss er den Parkbereich unverzüglich verlassen und neuerlich unter Nutzung des Barcodes einfahren. (Der Parkplatz kann innerhalb von 10 Minuten ohne Bezahlung wieder verlassen werden.) Für die SFG gilt der jeweilige Besitzer des Parktickets als berechtigt, einen freien Stellplatz zu benutzen. Die SFG ist zwar berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Berechtigung zu überprüfen. 

6.4. Die Buchungsbestätigung gilt nur für das einmalige Einfahren und das einmalige Verlassen des Parkbereiches.

7. Ausfahrt

7.1. Nach Einführen des Parktickets an der Ausfahrtssäule sowie anschließender Wiederentnahme öffnet sich der Schranken. Die Ausfahrtssäule erkennt das Parkticket bis zum Ende des Buchungszeitraumes.

7.2. Zusätzliche Zahlungen am Kassenautomaten oder beim hierzu autorisierten Kassapersonal sind nur dann zu entrichten, wenn die Standzeit den gebuchten Zeitraum übersteigt. Der Preis für eine zusätzliche Standzeit wird auf Basis der ausgehängten Parktarife abgerechnet. Durch Drücken der Quittungstaste erhalten Sie am Kassenautomaten einen Beleg.

7.3. Bei Ausfahrt vor dem Ende des gebuchten Zeitraumes erfolgt keine Rückerstattung.

8. Zusätzliches Nutzungsentgelt

8.1. Entfernt der Nutzer sein Fahrzeug nach Ablauf der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Einstelldauer nicht aus dem Parkbereich, wird für die über die Buchung hinausgehende Zeit ein zusätzliches Nutzungsentgelt in der Höhe des jeweils ausgehängten Parktarifs fällig. 

8.2. Dieses weitere Nutzungsentgelt ist vor Entfernung des Fahrzeuges zur Zahlung fällig.

8.3. Auf Punkt 6. der Einstellbedingungen (Höchsteinstelldauer, Entfernen des Fahrzeuges) wird ausdrücklich verwiesen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist die Stadt Salzburg. Soweit nicht gesetzlich zwingend unzulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Stellplatznutzungsvertrag einschließlich dieser AGB Onlineparken, der Einstellbedingungen (abrufbar unter www.salzburg-airport.com/fluege-anreise/parken/allgemeine-infos-zum-parken) und allfälliger weiterer anwendbarer Vertragsbedingungen das für die Stadt Salzburg, PLZ 5020, Österreich, sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Stellplatznutzungsvertrag einschließlich dieser AGB Onlineparken, der Einstellbedingungen (abrufbar unter www.salzburg-airport.com/fluege-anreise/parken/allgemeine-infos-zum-parken und allfälliger weiterer anwendbarer Vertragsbedingungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts und der ROM-I-Verordnung anwendbar.

9.2. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit sämtlicher anderen Bestimmungen dieser AGB Onlineparken. Eine allfällige unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

9.3. Verbindliche Sprachfassung / Übersetzungen
Diese AGB Onlineparken werden in deutscher Sprache errichtet, die für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen verbindlich ist. Allfällige Versionen dieser AGB Onlineparken in einer anderen Sprache dienen lediglich der leichteren Verständlichkeit. Bei Widersprüchen geht die deutschsprachige Version dieser AGB Onlineparken jeder anderen Sprachversion vor.

9.4. Änderungen dieser AGB Onlineparken
SFG ist berechtigt, diese AGB Onlineparken jederzeit zu ändern. Änderungen werden gegenüber dem Nutzer mit dem Aushang bzw. Online-Stellen bzw. Auflegen der geänderten AGB (eine der drei genannten Kundmachungsmethoden reicht bereits aus) wirksam.

Salzburger Flughafen GmbH
Innsbrucker Bundesstraße 95
5020 Salzburg
FN 61365 v, LG Salzburg

Stand: April 2021