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Damit wir eine reibungslose und zufriedenstellende Abfertigung Ihres LFZ gewährleisten können, bitten wir um möglichst detaillierte Angaben. Wir danken Ihnen, dass Sie unser General Aviation Handlingpaket in Anspruch nehmen und freuen uns, Ihnen behilflich sein zu dürfen!

Die nachfolgend genannten Leistungen sind in den Abfertigungspaketen der General Aviation (Preise siehe Anhang II, 6.) enthalten. Die zur Anwendung kommenden Pauschalentgelte sind unteilbar und auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn nur Teilleistungen in Anspruch genommen werden. Weitere Leistungen werden gemäß Einzelleistungsliste (Anhang II, 8.) bzw. gemäß Vereinbarung verrechnet.

Der Bezug des Packages „General Aviation Handling“ ist zwingend über 3000 kg MTOW (bis 31.12.2025) und über 3500 kg MTOW (ab 1.1.2026) anzumelden.

Zuschlag (ab 1.1.2026): Das Abfertigungsentgelt für Flüge der Allgemeinen Luftfahrt beträgt für das „General Aviation Handling“ bei Anmeldung weniger als 24 Stunden vor der tatsächlichen Ankunft oder unterlassener Anmeldung.

Stornierung einer Abfertigungsleistung:
Wird ein bereits für die Abfertigung angemeldeter Flug weniger als 36 Stunden / 6 Stunden vor der geplanten Durchführung gestrichen, so gilt dies als Stornierung der Abfertigungsleistung, wofür eine Stornogebühr in Höhe von 50% / 100% der jeweiligen Entgelte zu entrichten ist, soweit bereits Leistungen erbracht wurden bzw. Kosten entstanden sind. Alle Infos finden Sie in der Entgeltordnung.

Wir kontaktieren Sie telefonisch, wenn wir zur Buchungsbestätigung eine Kreditkarteninformation benötigen.
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