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Der BBFS handelt grundsätzlich durch Empfehlungen und Stellungnahmen.

Die Empfehlungen werden im Konsensverfahren getroffen und von den Beiratsmitgliedern getragen. Stellungnahmen erfolgen durch einzelne Beiratsmitglieder oder durch Gruppen von Beiratsmitgliedern, soweit eine Empfehlung nicht zustande kommt. Stellungnahmen sollen erst möglich werden, wenn durch Feststellung der Moderation, in bestimmten Themen oder Themenfeldern keine Einigung der Beiratsmitglieder mehr zu erwarten ist.
Empfehlungen und Stellungnahmen sind schriftlich und mit entsprechender Begründung und eventuell erforderlichen Unterlagen an die Geschäftsführung der SFG zu richten.