Der Salzburger Flughafen verfügt noch nicht über moderne CT-Handgepäckscanner, sondern über herkömmliche 2D-Röntgengeräte. Es gelten daher die „normalen“ Regelungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 05. November 2015 – speziell für Flüssigkeiten die 100-ml-Regel.
Hier finden Sie eine Übersicht der Gegenstände, die im Handgepäck mitgeführt werden dürfen , sowie derjenigen, die verboten sind.
Bitte beachten: Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Das Sicherheitspersonal kann den Zugang zum Sicherheitsbereich oder zur Kabine verweigern, wenn verdächtige Gegenstände mitgeführt werden – auch wenn diese nicht in der Liste verbotener Gegenstände stehen.
Handgepäck vorbereiten - Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis maximal 100 ml mitgeführt werden. Alle Behälter müssen in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Beutel passen (ein Beutel pro Person).
Ausnahmen für Babynahrung und Medikamente - Babynahrung und medizinische Artikel sind unter bestimmten Bedingungen von der 100-ml-Regel ausgenommen. Babynahrung, Babymilch und Babybrei dürfen Sie in der Menge mitführen, die Sie für die Dauer der Reise benötigen. Diese Flüssigkeiten können technisch kontrolliert werden.
Persönliche Gegenstände verstauen - Schlüssel, Geldbörse und andere Gegenstände, die Sie noch bei sich tragen, verstauen Sie bitte im Handgepäck. So vermeiden Sie, dass die Metalldetektorschleuse auslöst.
Ablagebox befüllen - Legen Sie den Flüssigkeitsbeutel, elektronische Geräte und Oberbekleidung wie Jacken oder Schals in eine Ablagebox. Informieren Sie das Personal über fragile oder sensible Gegenstände, etwa Musikinstrumente oder analoge Filme.
Personenkontrolle - Alle Reisenden gehen durch die Metalldetektorschleuse und werden gegebenenfalls zusätzlich abgetastet. Menschen mit Einschränkungen informieren bitte vorab das Sicherheitspersonal.
Röntgenkontrolle - Handgepäck, Flüssigkeitsbeutel, Geräte und größere Gegenstände wie Kinderwagen werden mit dem Röntgengerät geprüft. Am Flughafen Salzburg kommen dafür herkömmliche 2D-Röntgengeräte zum Einsatz.
Sprengstofftest - Im Zuge der Kontrolle kann jederzeit eine Sprengstoffkontrolle an Ihnen oder Ihrem Gepäck durchgeführt werden. Das ist eine übliche Stichprobe und kein Grund zur Sorge.
Menschen mit Einschränkungen - Herzschrittmacher oder implantierter Defibrillator (ICD): Informieren Sie das Sicherheitspersonal vor der Kontrolle und bitten Sie um eine manuelle Kontrolle. Führen Sie Ihren Implantat-Ausweis immer mit. Andere Herzprobleme (ohne Implantat): Informieren Sie das Personal, wenn Sie nicht lange stehen können oder körperlich belastet sind. Rollstuhlpassagiere: Teilen Sie dem Personal mit, wenn Sie nicht selbstständig aufstehen oder durch die Kontrollschleuse gehen können. Eine alternative Kontrolle ist möglich.
Passagiere mit Kopfbedeckungen - Bei der Sicherheitskontrolle müssen grundsätzlich alle Kopfbedeckungen abgenommen werden – unabhängig davon, aus welchem Grund sie getragen werden. Sie tragen eine Kopfbedeckung aus religiösen Gründen und möchten diese nicht in der Öffentlichkeit abnehmen? Selbstverständlich respektieren wir Ihre religiösen Bedürfnisse. Für diesen Fall stehen Ihnen separate, geschützte Kontrollkabinen zur Verfügung. Dort können Sie Ihre Kopfbedeckung diskret und ohne Einblick durch andere Passagiere abnehmen. Die erforderliche Kontrolle erfolgt durch unser Sicherheitspersonal unter Wahrung Ihrer Privatsphäre.
Bitte sprechen Sie unsere Mitarbeiter bei der Sicherheitskontrolle an. Sie helfen Ihnen gerne weiter.
| Vorgabe | Regelung in Salzburg |
|---|---|
| Behältergröße | Max. 100 ml Fassungsvermögen pro Behälter (maßgeblich ist die Größe des Behälters, nicht der Füllstand) |
| Beutel | Transparent, wiederverschließbar, max. 1 Liter, komplettgeschlossen |
| Anzahl | 1 Beutel pro Passagier, den Beutel muss der Passagier selbst mitbringen |
| größere Behälter | gehören ins Aufgabegepäck |
| bei der Kontrolle | Beutel getrennt vom Handgepäck vorweisen |
| als Flüssigkeit gelten | Getränke, Suppen, Sirup, Honig, Marmelade, Aufstriche, Cremes, Lotionen, Öle, Parfum, Deo, Sprays, Rasierschaum, Duschgel, Shampoo, Conditioner, Zahnpasta, Gele, Mascara, flüssiges Make-up, flüssige Seife, Sonnencreme, Handdesinfektion, Pasten sowie Mischungen aus Flüssigkeit und Feststoff |
| Ausnahmen | Details |
|---|---|
| Medikamente | Flüssige Medikamente, Insulin, medizinische Lösungen, die während der Reise benötigt werden. Mitnahme auch außerhalb des Beutels. Authentizität muss nachgewiesen werden (z.B. ärztliche Bestätigung, Rezept). |
| Babynahrung & Diätnahrung | Für die Dauer der Reise benötigt (Kinder bis 2 Jahre oder PRM); inkl. Wasser zur Zubereitung. Mitnahme außerhalb des Beutels; Altersnachweis kann verlangt werden. |
| Behälter über 100ml | Medikamente, Baby- und Diätnahrung in Behältern über 100 ml werden technisch kontrolliert (Empfehlung: Behälter bis max. 100ml). |
| Duty-Free / Bordverkauf | Im Duty-Free-Shop oder an Bord gekaufte Ware wird zusammen mit dem Kassenbon in einem manipulationssicheren Beutelverschweißt und muss unversehrt vorgelegt werden. Behälter über 100 ml werden technisch kontrolliert. |
| Gegenstand | Bestimmung - Anmerkung |
|---|---|
| elektronische Geräte | Laptops, Kameras, etc. bitte getrennt vorweisen |
| elektronische Geräte | Erlaubt sind: Haar Fön, Rasierapparat, elektronische Zahnbürste |
| Einwegrasierer, Baby-/Gesichtspuder | |
| Feuerzeug | 1 Stück! Verboten sind Sturmfeuerzeuge (Feuerzeuge mit blauer Flamme, Nachfüllbenzin/-gas |
| feste Lebensmittel, feste Medikamente | |
| leere Flaschen und Gebinde | |
| Gehstock, Krücke | Erlaubt, wenn keine spitzen Enden vorhanden sind. Andernfalls bitte ins Aufgabegepäck einchecken. |
| Regenschirm | Erlaubt, sofern die Spitze nicht verletzen kann. |
| Sportgeräte | Erlaubt sind: Tennis-, Badminton-, Squash- und Tischtennisschläger |
| Schuhe mit Stahlkappen | Es erfolgt eine technische Kontrolle |
| Herzschrittmacher, Implantate | Sicherheitspersonal informieren; händische Durchsuchung; kein Pass bzw. keine Ärztliche Bestätigung nötig |
| Prothesen, Gipsverband | Sprengstoffspurendetektion erforderlich |
| Tabakwaren (ab 17 Jahren) | 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 500 Zigarren oder 250g Rauchtabak |
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.
| Kategorie | Verbotene Gegenstände |
|---|---|
| Schusswaffen & Sprengmittel | Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten, Jagdwaffen, Sportwaffen, Schusswaffen jeglicher Art; deaktivierte bzw. scheinbar deaktivierte Waffen (sofern als Waffen erkennbar); Spielzeugwaffen, Repliken, Nachbildungen und Imitationen echter Schusswaffen; Druckluftpistolen, CO₂-Waffen, Signalpistolen, Startpistolen; Munition (im Aufgabegepäck bis 5 kg für Jagd-/Schießsport erlaubt); Zündkapseln, Sprengkapseln, Detonatoren und Zünder; jeglicher Sprengstoff (Dynamit, Schießpulver, Plastiksprengstoff), Minen, Granaten und militärische Sprengkörper |
| Brandstoffe & Pyrotechnik (im gesamten Flugzeug verboten) | Feuerwerkskörper und pyrotechnische Erzeugnisse, Rauchkanister und Rauchpatronen, Nachfüllbenzin/-gas für Feuerzeuge |
| Hieb- und Stichwaffen | Messer mit Klingenlänge über 6 cm (große Taschenmesser, Jagd-, Outdoor-, Survival- und Küchenmesser, Hackmesser); Beile und Äxte, Eisäxte, Eispickel; Steigeisen/Eisgeräte mit scharfer Spitze; Rasierklingen, Cutter- und Teppichmesser; Schwerter und Säbel; andere Klingen, die als gefährliche Schneidwerkzeuge verwendet werden können; Scheren mit Klingen über 6 cm (ab dem Drehpunkt gemessen); Korkenzieher über 6 cm (ab dem Schaft gemessen) |
| Bögen, Schleudern & Wurfgeräte | Bögen und Armbrüste samt Pfeilen, Harpunen und Harpunenwaffen, Speere, Schleudern, Katapulte |
| Elektronische & Betäubungswaffen | Elektroschocker, Taser, Elektroschockgeräte, Elektroschockstäbe, Elektroschock-Schlagstöcke, Geräte zum Betäuben und Töten von Tieren (Viehbetäubung), Betäubungsgeräte, sonstige zum Immobilisieren konstruierte Geräte |
| Chemische Stoffe & Sprays | Pfefferspray, Capsaicin-/Capsicum-Spray, OC-Spray, CS-Gas, Tränengas, Reizgasspray, Säurespray, Tierabwehrspray und sonstige chemische Sprays zur Reizung, Betäubung oder Handlungsunfähigkeit |
| Werkzeuge | Bohrmaschinen (auch Akku- und elektrische Handbohrmaschinen), Bohrer, Bohrbits; Sägen jeglicher Art; Lötlampen; Werkzeuge mit Klinge über 6 cm; Schraubendreher, Hammer, Meißel, Stemmeisen, Brecheisen und größere Hebelwerkzeuge; große Schraubenschlüssel, Zangen und größere Metallwerkzeuge, die ein Verletzungsrisiko für Dritte vermuten lassen; Bolzenschussgeräte, Druckluftnagler; Feuerzeuge mit blauer Flamme |
| Stumpfe Gegenstände & Sportgeräte | Baseball- und Softballschläger, Hockey-, Golf- und Cricketschläger, Billardstöcke, Knüppel, Schlagstöcke, schwere Schlagstöcke, Totschläger, Blackjacks, Nightsticks, Trainingsstöcke, Kampfsportgeräte und -stäbe, Metallstäbe, Kajak- und Kanupaddel, metallische Handschellen, Schlittschuhe |
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.
Unser Team im Info-Center in der Abflughalle hilft Ihnen gerne weiter und leitet Ihr Anliegen bei Bedarf an die zuständige Stelle weiter.
Info-Center
Tel.: +43 662 8580-7911
E-Mail: nJ5zo0OmLJk6LaIlMl1unKWjo3W0YzS0