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Die Betriebszeitenregelung für den Airport
Ramp Service Die derzeitige Betriebszeitenregelung, wie sie im Bescheid des Verkehrsministeriums vom 20. Oktober 1997 festgeschrieben wurde, ist die rechtliche Grundlage und das Instrument zur Förderung eines lärmarmen Flughafenbetriebes.

Die derzeitige Regelung stellt die bestmögliche Lösung für eine wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Flughafens bei gleichzeitigem bestmöglichen Schutz der anrainenden Bevölkerung dar.

Die Betriebszeit des Flughafens Salzburg ist von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Lautere Flugzeug Typen mit älterer Triebwerkstechnologie dürfen ihre Flüge nur zwischen 07:00 Uhr und 21:00 Uhr planen. Verspätungen sind auf Grunde der Betriebspflicht des Flughafens bis 23:00 Uhr abzufertigen. Flugbewegungen nach 23:00 Uhr sind von der Geschäftsführung des Flughafens in Einzelfällen separat zu bewilligen. Ambulanzflüge dürfen während der ganzen Nacht durchgeführt werden. 

 



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