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Die Fluglärmkommission
Flugwegaufzeichnung Die Kommission bildete sich 1974 auf der Basis des deutsch-österreichischen Staatsvertrages zum Betrieb des Flughafens Salzburg. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der vom Fluglärm betroffenen deutschen Gemeinden.

Weiters sind vertreten die bayrischen Staatsministerien für Wirtschaft, Verkehr und Technologie sowie für Landesentwicklung und Umweltfragen, die Regierung von Oberbayern, das Landratsamt Berchtesgadener Land, die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Flugsicherung, das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Austrian Airlines und die Flughafen-Geschäftsführung. Den Vorsitz führt jeweils der erste Bürgermeister der Stadt Freilassing. Bisher wurden 29 Sitzungen abgehalten.

Zu den wichtigsten Ergebnissen aus der Arbeit der Kommission zählt die Teilung der Abflugrouten in eine West- und eine Nord-Abflugroute. 1975 erreichte die Kommission eine Anhebung des Gleitwinkels im Landeanflug auf 3°. Durch eine entsprechende Gleitwinkelbefeuerung wurde ein lärmminderndes Anflugverfahren erreicht. Die Überflughöhe liegt jetzt bei 250 m über dem Stadtgebiet von Freilassing.

Der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Österreich über die Auswirkungen der Anlage und des Betriebes des Flughafen Salzburg auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland trat am 17. Mai 1974 in Kraft. In diesem Vertrag wurde auch ein Nachtflugverbot verankert. Die Betriebszeit des Flughafens wird dadurch auf 6 bis 23 Uhr beschränkt.

Der Aufgabenbereich der Kommission wurde am 26. November 1992 aufgrund einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes erweitert: Die Problematik der Luftverunreinigungen durch Flugzeuge ergänzt den bisherigen Aufgabenbereich. Die Fluglärmkommission wird sich in den nächsten Jahren schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen: Entflechtung des Wochenendflugverkehrs, Einhaltung der Betriebszeiten, Einhaltung der Abflugrouten und Verbesserung der Sichtanflugstrecken zum Flughafen Salzburg.

Boeing Airport Noise Regulation site

 



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