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Tax Free Shopping :: Mehrwertsteuerrefundierung :: U-34
Tax Free Shopping
Im Geschäft füllt man das TAX-FREE-Formular (U-34) aus, und sobald man den EU-Raum verlässt, fordert man von der Zollbehörde des Ausreiselandes den Zollstempel an.
Es wird nicht nur der österreichische, sondern auch ein Zollstempel anderer EU-Länder anerkannt.

Am Salzburg Airport befindet sich im Travel-Value & Duty Free Shop ein Schalter für die U-34 Bestätigung von Waren, welche im Handgepäck mitgeführt werden.
Die Bestätigung kann jedoch nur erteilt werden, wenn Salzburg der letzte Flughafen vor dem Austritt aus der EU ist. Bei Transitflügen z.B. über Wien oder Frankfurt erfolgt die Austrittsbestätigung für das Handgepäck erst in Wien oder Frankfurt.
Für das Großgepäck ist beim Zugang zur Ankunftshalle ebenfalls ein Schild mit dem Hinweis "U-34 Zoll/Customs" angebracht.
Bei diesen Schaltern kann der Reisende während der Öffnungszeiten des Flughafens seine Austrittsnachweise bekommen.
Bei Charterflügen (z.B. nach Russland) ist beim Zugang zur Sperrgepäck-Aufgabe der Hinweis "U-34 Zoll/Customs" angebracht. Dieser Schalter wird bei Bedarf vom Zollamt besetzt.

Weitere Informationen unter www.globalrefund.com

Global Refund Austria GmbH
Zetschegassse 17
1230 Wien / Alterlaa
Österreich (Austria)
Telefon:  +43 (0) 1 / 798 44 00
E-Mail: taxfree@at.globalrefund.com

 

 
 




 
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