
Verhandlungsergebnisse der 1. Runde mit Eigentümervertretern und Anrainersprechern werden Schritt für Schritt in die Praxis umgesetzt: Betriebszeiten müssen strikt eigehalten werden. Ausnahme: Ambulanzflüge
Der Flughafen Salzburg setzt nun die Verhandlungsergebnisse der 1. Runde mit Eigentümervertretern und Anrainersprechern Schritt für Schritt in die Praxis um. In einem Schreiben von vergangener Woche wies die Geschäftsführung der Salzburger Flughafen GmbH alle Airlines und Flughafen-Partner eindringlich darauf hin, dass die festgelegten Betriebszeiten strikt einzuhalten sind.
Die Betriebszeit des Flughafens Salzburg ist von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Lautere Flugzeug-Typen mit älterer Triebwerkstechnologie dürfen ihre Flüge nur zwischen 07:00 Uhr und 21:00 Uhr planen. Verspätungen sind auf Grunde der Betriebspflicht des Flughafens bis 23:00 Uhr abzufertigen. Flugbewegungen nach 23:00 Uhr sind von der Geschäftsführung des Flughafens in Ausnahmefällen separat zu bewilligen. Lebensrettende Flüge (Ambulanz) dürfen während der ganzen Nacht durchgeführt werden.
Der gestern, Sonntag, durchgeführte Ambulanzflug einer Piper Cheyenne mit geplantem Start um 22:10 Uhr verzögerte sich aus medizintechnischen Gründen bei der Organentnahme in einem Salzburger Krankenhaus. Der geplante Start verschob sich daher auf 23:47 Uhr. Diese Überschreitung der Betriebszeit entspricht dem geltenden Reglement, betont die Geschäftsführung des Flughafens Salzburg.
Im Zuge der nächsten Verhandlungsrunde zwischen Eigentümervertretern, Flughafengeschäftsführung und Anrainersprechern in etwa 8 Wochen soll unter anderem ein Katalog hinsichtlich berechtigter Ausnahmegründe für geringfügige Verspätungen erarbeitet werden.