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Entgeltordnung der Salzburger Flughafen GmbH

Jeder Benützer, der die Anlagen und Einrichtungen des Flughafens in Anspruch nimmt, unterwirft sich gemäß § 15 iVm § 16 lit. b ZFBO den Bestimmungen dieser Entgeltordnung als Teil II der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen.

Die angeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Abschnitte der vorliegenden Entgeltordnung.

Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen

ZFBB gemäß §74 Abs. 2 Luftfahrtgesetz

Die aktuelle genehmigte Version der ZFBB des Flughafens Salzburg steht Ihnen hier als Download (pdf-Datei) auf dieser Seite zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Entgeltordnung Bestandteil der ZFBB ist, jedoch gesondert zum Download zur Verfügung gestellt wird.

Hangarordnung der Salzburger Flughafen GmbH

Die Hangarordnung der Salzburger Flughafen GmbH gilt in ihrer jeweils gültigen Fassung für die Nutzung (insbes. Abstellen, Unterstellen, Hangarieren, Rangieren von Luftfahrzeugen) sämtlicher am Flughafen Salzburg errichteten Hangars und Hangarvorfelder.