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Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck!
Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck! Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf die im August 06 in London vereitelten Terroranschläge Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten erlassen, die Fluggäste in den Bereich hinter die Kontrollstellen und an Bord mitnehmen dürfen.

Die neuen Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gelten seit 6. November 2006 für alle Ab- und Weiterflüge von einem EU-Flughafen sowie von Island, Norwegen und Schweiz laut der neuen, EU-weit gültigen Verordnung zur Sicherheitsbestimmung 1546/2006 (Änderung von No. 622/2003).

Konkret bedeutet dies, dass nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml, diese in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren, maximal 1 Liter fassenden Plastikbeutel verpackt, im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Der Plastikbeutel ist vom Passagier in Eigenverantwortung zu besorgen, pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.

Der Plastikbeutel (z.B. wieder verschließbarer Gefrierbeutel) muss komplett geschlossen sein. Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Marmelade, Aufstriche, Parfum, Rasierschaum, Wimperntusche, Feuerzeug, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung. Diese Artikel können Sie zusätzlich zum Plastikbeutel mitnehmen.

Der Verkauf von Flüssigkeiten hinter den Sicherheitskontrollen geht unverändert weiter. Im Travel Value & Duty Free Shop erworbene Flüssigkeiten werden gemeinsam mit dem Kassenbon in durchsichtigen Tüten verschweißt, damit beim Umsteigen an anderen Flughäfen oder dem Rückflug am gleichen Tag die gekaufte Ware durch die Sicherheitskontrollen mitgeführt werden darf.
Ausnahmen gelten auch für an Bord von EU-Luftfahrtunternehmen gekaufte Flüssigkeiten.

An den Sicherheitskontrollen werden folgende Artikel jeweils separat gescreent:

  • der transparente Plastikbeutel mit den Inhalten zu je max. 100 ml
  • Laptops und elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys, ...)
  • Jacken und Mäntel
  • Produkte, die Sie in Airport-Shops gekauft haben.

Bitte beachten Sie: Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen Sie nicht mit an Bord nehmen!

Alle Artikel, die Sie an Bord kaufen, müssen in einem versiegelten Plastikbeutel transportiert und vom Bordpersonal mit Flugnummer und Datum gekennzeichnet werden.

Die neuen Regelungen erlauben es, unter bestimmten Voraussetzungen größere Mengen an Flüssigkeiten in Geschäften zu kaufen, die sich hinter den Sicherheits- oder Bordkartenkontrollen befinden. Bestehende Regelungen zum Transport von Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck werden von den neuen Regelungen nicht berührt.

Die Größe des Handgepäcks darf max. 56 cm x 45 cm x 25 cm betragen, Gewicht 8 kg; Ausnahmen für z.B. Musikinstrumente sind zulässig. 

>> Neues Service für Fluggäste seit 15. Juni 2007 <<
Verbotene Gegenstände laut EU-Norm werden nachgeschickt

Bereits seit 2001 können von Salzburg abfliegende Passagieregegen eine Gebühr von EUR 2,- Gegenstände, die nicht an Bord des Flugzeuges mitgenommen werden dürfen, am Flughafen deponieren und nach der Rückkehr wieder in Empfang nehmen. Dieser Service war allerdings nur für wieder nach Salzburg zurückkehrende Passagiere interessant.
Nun werden die durch strenge EU-Sicherheitsbestimmungen an der Sicherheitskontrolle am Flughafen Salzburg zurückbehaltenen verbotenen Gegenstände wie Messer, Feilen, Kosmetika etc. dem abfliegenden Passagier von der Firma Securitas gegen Gebühr (EUR 10,- im Luftpolsterkuvert bzw. € 15 in der Postbox) nachgeschickt.

 
 

PDF Download:
Flyer: Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck



[drucken diese Seite drucken | versenden diese Seite mailen | zurück zurück zur vorigen Seite | nach oben an den Seitenanfang gehen | editiert: 17-06-2008]