

Gemäß Art. 9 Abs. 3 der VO2111/2006 sind Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr, die nationalen Zivilluftfahrtbehörden, die EASA und die Flughäfen verpflichtet, den Fluggästen die "Schwarze Liste der EU" zur Kenntnis zu bringen.
Wir kommen dieser Verpflichtung nach, indem wir auf folgenden Link der Kommission verweisen:
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
|
|